Schildrüsensonographie

Richtlinie & Standard / Kopf/Hals

A Sonographische Basisdiagnostik – Stufe I

Anforderungen:

1) Mitgliedschaft ÖGUM

2) Absolvierung von ÖGUM zertifizierter Grund- und Fortgeschrittenenkurse Kopf/Hals – Schilddrüse im Ausmass von zumindest 16 Stunden.

3) Nachweis von mindestens 150 eigenständig, supervidiert durchgeführter Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse. Diese sind in Text und Bild dokumentiert und werden von einem Ausbildner in einem Fachgespräch überprüft.

Die ÖGUM Stufe 1 entspricht den Anforderungen für das Zertifikat Sonografie der Österreichischen Ärztekammer. Beide Qualifikationen sind getrennt bei den zuständigen Stellen (ÖGUM bzw. ÖsterreichischeÄrztekammer) zu beantragen.

 

B Hochqualifizierte Sonographie – Stufe 2- Ausbilder

Anforderungen:

1) Mitgliedschaft ÖGUM

2) Mindestens ein Jahr ÖGUM Stufe 1 Schilddrüse

3) abgeschlossene Facharztausbildung

4) Nachweis regelmäßiger theoretischer Weiterbildung auf dem Gebiet der Schilddrüsen-Sonografie und Referententätigkeit bei Ultraschallkursen.

5) Nachweis einer Untersuchungsfrquenz von jährlich mindestens 1000 durchgeführter Ultraschalluntersuchungen im Bereich Schilddrüse. Diese sind in Text und Bild dokumentiert und beinhalten gegebenfalls differenziertes Tumor- und Lymphknotenstaging sowie neue Ultraschalltechniken und Interventionen.

6) Positives Fachgespräch und Nachweis der didaktischen Befähigung mit einem Kursleiter und Vertreter der Fachgesellschaft.

 

C Kursleiter – Stufe 3

1) Mitgliedschaft ÖGUM

2) ÖGUM Stufe 2 Qualifikation

3) Nachweis über wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Schilddrüsen-Sonografie und Referententätigkeit bei Ultraschallkursen.

4) Nachweis einer Untersuchungsfrquenz von jährlich mindestens 1500 durchgeführter Ultraschalluntersuchungen im Bereich Kopf Hals.

5) Positives Fachgespräch und Nachweis der didaktischen Befähigung mit den Arbeitskreisleitern und dem ÖGUM Vorstand.

 

Information zur Aufwandsentschädigung bei Zertifizierungen:
Jedem Arbeitskreisleiter der ÖGUM ist es freigestellt, eine Aufwandsentschädigung für die Zertifizierung in maximaler Höhe von € 100,00 pro Antrag einzuheben.