20.05.2013
Richtlinie & Standard / Gefäße
Die Ultraschalldiagnostik ist ein Verfahren, dessen diagnostischer Ertrag in hohem Maße vom Ausbildungs- und Erfahrungsstand des Untersuchers abhängt und nur unter kompetenter Aufsicht und Anleitung erlernt werden kann. In den vorliegenden Ausbildungsrichtlinien des Arbeitkreises „Sonographie der Gefäße“ der ÖGUM werden die erforderlichen Untersuchungszahlen, die Ausbildungswege und –inhalte zur Erlangung der Qualifikation für Gefäßultraschalluntersuchungen definiert.
1. Untersuchungszahlen
Während der Weiterbildungs- bzw. Ausbildungszeit sind folgende Untersuchungen in den jeweiligen Anwendungsbereichen durch selbständige Durchführung und Dokumentation zu erbringen:
Extrakranielle hirnversorgende Gefäße:
100 Patienten cw-Dopplersonographie
100 Patienten farbkodierte Duplexsonographie
Intrakranielle hirnversorgende Gefäße:
100 Patienten pw-Dopplersonographie
100 Patienten farbkodierte Duplexsonographie
Extremitätenarterien und –venen:
50 Patienten cw-Dopplersonographie Arterien
100 Patienten farbkodierte Duplexsonographie Arterien
50 Patienten cw-Dopplersonographie Venen
100 Patienten farbkodierte Duplexsonographie Venen
Arterien und Venen des Abdomens:
100 Patienten farbkodierte Duplexsonographie
2. Ausbildungswege
Für die sonographischen Untersuchungen im jeweiligen Anwendungsgebiet (direktionale Dopplersonographie und Duplexsonographie) und Gefäßprovinz ist der Nachweis der Ausbildung wie folgt zu erbringen:
Entweder
2.1. im Rahmen der postpromotionalen Ausbildung zum Facharzt unter Anleitung
durch einen ÖGUM/Landesärztekammer-zertifizierten Ausbilder, der mindestens 4 Jahre Erfahrung mit der Methode und > 10-fache Zahl an Untersuchungen, die nach den Richtlinien für das Erlernen der Methode gefordert ist, eine jährliche Frequenz von mindestens 200 der betreffenden Untersuchung und eine aktuelle Geräteausstattung nachweisen kann.
oder
2.2. außerhalb der der Ausbildung zum Facharzt durch eine
• 6-monatige, ständige (annähernd ganztägige)Tätigkeit, oder
• 24-monatige, begleitende (halbtags an mindestens 2 Tagen/Woche) Tätigkeit
bei einem ÖGUM/Landesärztekammer-zertifizierten Ausbilder, der mindestens 4 Jahre Erfahrung mit der Methode und > 10-fache Zahl an Untersuchungen, die nach den Richtlinien für das Erlernen der Methode gefordert ist, eine jährliche Frequenz von mindestens 200 der betreffenden Untersuchung und eine aktuelle Geräteausstattung nachweisen kann.
oder
2.3. nach erfolgreicher Teilnahme an, von ÖGUM-Kursleitern durchgeführten, Kursen
mit theoretischer und praktischer Anleitung. Zwischen Grundkurs und Abschlusskurs muss ein Zeitraum von mindestens 9 Monaten liegen. Beim Abschlusskurs sind die Befunddokumentationen der nach 1. geforderten selbst durchgeführten Untersuchungen vorzulegen. Mindestens 20 der vorgelegten Befunddokumentationen in dem/den jeweiligen Anwendungsbereichen müssen pathologische Befunde enthalten.
3. Ausbildungsinhalte
Während der Ausbildung in den Ultraschallverfahren für die Gefäßdiagnostik sind folgende Inhalte dokumentiert zu vermitteln:
– Grundlagen der Ultraschallphysik
– Technik der Ultraschallgenerierung und des Ultraschallempfangs
– Verschiedene Ultraschalltechniken in der Gefäßdiagnostik
– Pre- und Postprocessing
– Geräteeinstellung
– Ultraschallartefakte
– Frequenzspektrumsanalyse
– Gebrauch von Echokontrastverstärkern
– Bioeffekte und Gefahren des Ultraschalls
– Anatomische Grundlagen und Varianten
– Hämodynamische Grundlagen
– Graduierung von Stenosen
– Untersuchungstechnik
– Patientenlagerung und Untersuchungsablauf
– Pathologische Befunde und Befundkonstellationen
– Befunddokumentation
– Wertigkeit und Konsequenzen erhobener Befunde
– Wissen über alternative und weiterführende Untersuchungsverfahren
– Möglichkeiten der ultraschallgezielten Interventionen
– ÖGUM-Mitgliedschaft
Information zur Aufwandsentschädigung bei Zertifizierungen:
Jedem Arbeitskreisleiter der ÖGUM ist es freigestellt, eine Aufwandsentschädigung für die Zertifizierung in maximaler Höhe von € 100,00 pro Antrag einzuheben.
R. Mathies für den AK Sonographische Gefäßdiagnostik
Korrekturen der Untersuchungszahlen nach Stellungnahme der Ö Ges für Angiologie vom 20.06.07